Welche Rechte haben private Sicherheitsdienste?
Wenn man private Sicherheitsmitarbeiter in ihrer Uniform sieht, wie sie Gebäude bewachen oder auf Veranstaltungen patrouillieren, könnte man meinen, dass sie ähnliche Rechte wie die Polizei besitzen. Doch dem ist nicht so.
Für Security und Sicherheitspersonal gelten die sogenannten Jedermannsrechte. Das heißt sie haben also nicht mehr Rechte als jeder andere Bürger auch. Nur staatliche Organe wie die Polizei besitzen die nötigen Hoheitsrechte, um Straftaten zu verfolgen und die Ordnung im öffentlichen Raum sicherzustellen.
Private Sicherheitsdienste vertreten das Hausrecht
Für Privateigentümer von Gebäuden oder Grundstücken gilt grundsätzlich das Hausrecht. Dadurch sind sie beispielsweise berechtigt, bestimmten Personen den Zugang zu verwehren oder verschiedene andere Regeln durchzusetzen. Zur Wahrung dieses privaten Hausrechts werden sehr oft Sicherheitsdienste angestellt. Ihre Befugnisse gehen dabei jedoch nie über die eines normalen Bürgers hinaus.
Wenn zum Beispiel das Hausrecht verletzt wird oder gar eine Straftat begangen wird, kann ein Sicherheitsmitarbeiter den Täter vorläufig festnehmen, bis die Polizei eintrifft.
Ebenso haben Sicherheitsdienste das Recht auf Notwehr. Falls es zu Angriffen kommt, dürfen sie sich selbstverständlich auch verteidigen.
Manche Bereiche können sowohl privat als auch öffentlich sein. Das betrifft zum Beispiel Geschäfte, Einkaufspassagen, Haltestellen oder Bahnhöfe. Auch an diesen Orten dürfen private Sicherheitsdienste eingesetzt werden. Das Hausrecht gilt dort allerdings etwas eingeschränkt.
In jedem Fall ist die Verfolgung von Straftaten immer Sache der Polizei oder einer anderen staatlichen Ordnungsbehörde.