Videoüberwachung auf Baustellen
Baustellenüberwachung: Datenschutzrechtliche Aspekte im Fokus
Die Videoüberwachung von Baustellen wirft datenschutzrechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier erfahren Sie, was erlaubt ist und welche Punkte zu beachten sind.
Herausforderungen der Baustellenüberwachung: Einblick in die Problematik
Ein Bauunternehmen entscheidet sich dazu, mehrere Baustellen mithilfe von Videokameras zu überwachen, um Diebstähle zu verhindern und den Baufortschritt zu dokumentieren. Die Live-Übertragung ins Internet stellt jedoch den rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten vor Probleme, da Datenschutzbedenken aufkommen.
Datenschutzrechtliche Einwände des Landesdatenschutzbeauftragten
Die Verantwortlichen des Bauunternehmens sehen in der dauerhaften Veröffentlichung von Live-Bildern und hochauflösenden Aufzeichnungen im Internet eine Lösung für die Prävention von Diebstählen, deren Aufklärung sowie die Dokumentation des Baufortschritts. Dies stößt jedoch auf Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann, da auf den Aufnahmen auch Handwerker, Bauleiter und Architekten erkennbar sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert eine Rechtsgrundlage, die ein berechtigtes Interesse des Bauunternehmens an der Videoüberwachung nachweisen muss. Besonders der Datenschutz der Beschäftigten ist dabei zu berücksichtigen.
Datenschutzproblematik und mögliche Überwachungsumstände
Kugelmann äußert Bedenken hinsichtlich einer umfassenden Überwachung sämtlicher Arbeitsabläufe der Beschäftigten. Obwohl die Bilder mittlerweile nicht mehr im Internet abrufbar sind, ist der Fall noch nicht abgeschlossen, und das Verfahren wird weitergeführt.
DSGVO-konforme Baustellenüberwachung: Erlaubte Praktiken im Überblick
Die Frage lautet: Ist die Baustellenüberwachung generell unzulässig? Nein, sie ist durchaus möglich, solange die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt werden. Der Landesdatenschutzbeauftragte betont, dass gegen eine Baustellenüberwachung keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Baustellenüberwachung ist laut Kugelmann erlaubt, wenn:
- Übersichtsaufnahmen des Baufortschritts angefertigt werden, ohne Identifizierung der arbeitenden Personen,
- öffentlich zugängliche Bereiche von der Erfassung ausgeschlossen sind,
- Kameras erst nach Abschluss der Bautätigkeit aktiviert werden,
- klare Hinweise auf die Videoüberwachung erfolgen, um die Transparenzpflichten der DSGVO zu erfüllen.
Informationspflichten gemäß DSGVO bei Videoüberwachung
Gemäß Artikel 12 und 13 der DSGVO müssen betroffene Personen über die Videoüberwachung informiert werden. Die Pflichtangaben umfassen:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen,
- Zweck der Datenverarbeitung,
- Rechtsgrundlage der Verarbeitung,
- Empfänger der Daten,
- Speicherdauer,
- Rechte der betroffenen Personen.
Hinweis: Auch bei der Videoüberwachung auf Betriebshöfen sind die Informationspflichten nach Artikel 12 und 13 DSGVO zu beachten, da sowohl Besucher als auch Betriebsangehörige als Betroffene gelten.
Quelle: Handwerk.com