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Tragen von Schusswaffen

Dürfen Sicherheitskräfte mit Schusswaffen ausgerüstet sein?

Schusswaffen sind bei privaten Sicherheitsdiensten in den meisten Fällen nicht notwendig - im Normalfall bezweckt die Ausrüstung eines Security Mitarbeiters lediglich den Schutz und die Selbstverteidigung, wie spezielle Westen oder die Verwendung von Pfeffersprays für den Notfall. Der Einsatz von Waffen kann in besonderen Fällen aber notwendig werden, wie zum Beispiel beim Personenschutz oder bei Werttransporten.

Voraussetzungen für das Tragen von Waffen

Nicht jede Sicherheitskraft ist allerdings auch berechtigt, eine Waffe zu tragen. Denn dafür wird ein behördlich ausgestellter Waffenschein (Waffenpass in Österreich) sowie ein psychologisches Gutachten benötigt. Darüber hinaus muss das Sicherheitsunternehmen (das selbst einen Waffenschein besitzen muss) einen Bedarfsnachweis für ihren jeweiligen Mitarbeiter ausstellen. Sind diese Punkte erfüllt, dürfen Schusswaffen der Kategorie B (§ 19 WaffG) verwendet werden, also Revolver oder Pistolen.

Regelmäßiges Schießtraining für Mitarbeiter

Ein Sicherheitsdienst, der ausgewählte Mitarbeiter mit Waffen ausstattet, sollte ihnen unbedingt regelmäßige mentale und körperliche Trainings anbieten, um den Umgang mit der Waffe zu schulen und so einen hohen Standard für Kunden zu gewährleisten.
Zwar kommt es in der Realität selten zum Gebrauch der Waffe, dennoch haben Pistolen oder Revolver aber eine gute Abschreckwirkung und tragen somit zur erhöhten Sicherheit bei

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