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Sicherheitsdienst darf Personen durchsuchen

Sicherheitsdienst in Werlte zur Personenuntersuchung befugt

Normalerweise gilt für Sicherheitskräfte privater Sicherheitsfirmen das Jedermannsrecht. Dieses Recht besagt, dass jeder Bürger, sogar Minderjährige, Personen festnehmen kann, sofern sie auf frischer Tat ertappt werden. Ebenso ist eine angemessene Notwehr grundsätzlich jedem erlaubt. Auch Sicherheitskräfte haben somit nicht mehr Rechte als jeder andere Bürger. Für alles, was über die erste Festnahme vor Ort hinausgeht, ist gewöhnlich die Polizei zuständig, die unmittelbar verständigt werden muss.

Sonderrechte der Sicherheitsangestellten

In der niedersächsischen Gemeinde Werlte wurden drei Sicherheitsangestellte diesbezüglich jedoch mit besonderen Rechten befugt. Nach einem Beschluss der Gemeinde dürfen die Angestellten ab sofort auch beliebige Personen durch- und untersuchen, was sonst nur der Polizei vorenthalten ist.

Der Auslöser für diese spezielle Erlaubnis war eine Gruppe Jugendlicher, die an einigen Plätzen in Werlte für Ärger gesorgt haben. Durch die Sonderrechte der Sicherheitsangestellten erhofft man sich hier ein rascheres Eingreifen und ein erhöhtes Sicherheitsgefühl bei der Bevölkerung.

Allerdings gibt es auch Kritik für diese Entscheidung. Mittlerweile hätte man ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Jugendlichen aufgebaut, und solche besonderen Rechte seien für Sicherheitskräfte nicht notwendig. Aufgaben der Polizei und solcher von Sicherheitsdiensten sollten nach wie vor strikt voneinander getrennt werden.

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