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Sicherheit in Herbst und Winter organisieren

Dienstleistungen für den Sicherheitsdienst?

Die dunkle Jahreszeit bringt einige Herausforderungen an die Sicherheit, die in der Planung oft untergehen. Falls es eine Tiefgarage im Betrieb gibt, sollte zum Beispiel geklärt werden, wer in den Zu- und Ausfahrten nasses Laub beseitigt. Vermutlich hat jeder Autofahrer schon einmal erlebt, dass eine solche Schicht auf dem Boden wie Schmierseife werden kann und so durchaus unfallträchtig ist. Ebenso sollte der Winterdienst, also das Räumen von Schnee und Eis sowie das Abstreuen des Betriebsgeländes geregelt sein.

Diese sehr banal anmutenden Fragen haben eine große Wichtigkeit: Der Betriebseigner ist verantwortlich für Sicherheit des Areals. Kommt es zu Sach- oder Personenschäden auf dem Firmengelände sowie den anliegenden Gehwegen, haftet er. Ist die Wegesicherheit nicht gewährleistet, wird die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Wer ist zuständig?

Diese Frage wird im Betrieb meist individuell geregelt. Für solche Dinge sind Securityunternehmen übrigens nicht zuständig, auch wenn es ihre Aufgabe ist, für Sicherheit im Betrieb zu sorgen. Das gleiche gilt für private Auftraggeber von Sicherheitsdienstleistern: Die Gewährleistung der Wegesicherheit bleibt bei Ihnen. Wenn es auf oder an einem Grundstück zu einem Unfall kommt auf Grund von winterlichen Verhältnissen, haftet der Grundstückseigner voll.

Dieser wichtige Aspekt der Sicherheit sollte rechtzeitig geregelt werden, denn nichts ist ärgerlicher als ein Unfall, weil niemand zuständig war oder mangels Absprache. Am Besten stellen Sie einen Plan auf, in dem die zuständigen Mitarbeiter konkret benannt werden. So weiß jeder genau, wann er dran ist und Ihre Wegesicherheit ist auch in Herbst und Winter gewährleistet.

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