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Rechtliche Grundlagen für Sicherheitsdienste

Rechtliche Grundlagen für private Sicherheitsdienste sollen verändert werden

Gregor Lehnert stellt Forderungen an die Kanzlerin: Neue Rechtsgrundlagen für Private Security Unternehmen

Gregor Lehnert, Staatssekretär a. D. und Präsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) hat seine Glückwünsche an die Kanzlerin zum Wahlsieg genutzt, um gleichzeitig auf wichtige Forderungen seines Verbandes hinzuweisen: Er wünscht sich, dass nicht mehr das Wirtschaftsministerium, sondern das Innenministerium in Zukunft für die privaten Sicherheitsunternehmen zuständig sein solle. Wie der Online-Nachrichtendienst Cop2Cop.de berichtet, sagte Lehnert wörtlich: „Die rechtlichen Grundlagen für die privaten Sicherheitsdienste müssen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Nur so kann das Sicherheitsniveau für den Wirtschaftsstandort Deutschland dauerhaft erhöht werden“. Er bezeichnete Prävention und Abwehr von Gefahren als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein durch das Gewerberecht geregelt werden könne. Vielmehr hätten die Bürger einen Anspruch darauf, dass die Politik für eine gute Ausbildung der Sicherheitsmitarbeiter sorge – zurzeit gibt es in Deutschland ca. 180.000 Beschäftigte bei privaten Sicherheitsdiensten – und dass der Gewerbezugang zur Sicherheitsbranche deutlich verschärft werde.

Das Qualitätsniveau soll unter anderem dadurch angehoben werden, dass jeder zukünftige Unternehmer im privaten Sicherheitswesen zumindest eine qualifizierte Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit haben muss. Was die Bezahlung der Beschäftigten anbelangt, so sieht Lehnert keinen Handlungsbedarf im Hinblick auf flächendeckende Mindestlöhne. Die bisherige Regelung, Mindestlöhne über die Tarifvertragsparteien auszuhandeln, hält er für sinnvoll und zeigte sich zuversichtlich, dass die neue Bundesregierung an dieser Praxis festhalte.

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