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Sicherheitsdienste an sächsischen Gerichten

Private Sicherheitsdienste an sächsischen Gerichten – Ein erstes Fazit

Seit Oktober 2013 kontrollieren private Sicherheitskräfte die Eingänge an Sachsens Gerichten

Vor einigen Wochen haben wir an dieser Stelle darüber berichtet, dass in Sachsen ein neues Modell des Einsatzes privater Security Unternehmen von sich reden macht: Seit Oktober werden dort die Eingangsbereiche der Gerichte kontrolliert – mit privaten Sicherheitsdiensten und Einlass-Schleusen wie an Flughäfen. Gerichtspräsident Gilbert Hafner, der das Landgericht Dresden leitet, hat nach drei Monaten nun ein erstes Fazit gezogen. Für ihn ist die Entwicklung ausgesprochen positiv. MDR online zitiert ihn mit folgenden Worten: „Der Einsatz hat im Bezirk des Landgerichts Dresden zu einer konkreten Sicherheitssituation geführt. Das liegt daran, dass wir diese insgesamt fünf Kräfte, die wir bekommen haben, an die Amtsgerichte im Bezirk und das Fachgerichtszentrum direkt gegeben haben. Das heißt, alle vier Amtsgerichte und das Fachgerichtszentrum haben eine zusätzliche Kraft.“ Der Grund für dieses positive Fazit ist allerdings in erster Linie, dass es sich auf Gerichte bezieht, an denen es zuvor überhaupt keine Sicherheitskontrollen gab.

So verwundert es kaum, dass hier seit dem Einsatz privater Sicherheitskräfte zahlreiche gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr gezogen werden konnten. Anders sieht es an den Gerichten aus, die ihre Einlassbereiche schon vorher durch eigene, staatliche Mitarbeiter geschützt hatten. Hier können die privaten Wachleute nur unterstützend hinzugezogen werden. Die Opposition kritisiert indes diese Strategie aufs Schärfste und sieht darin vor allem einen Weg des indirekten Lohndumpings. Einigkeit herrscht allerdings parteiübergreifend darin, dass die Sicherheitsdienste ohnehin keine hoheitlichen Funktionen übernehmen könnten.

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