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Neue Vorschriften für Sicherheitsdienste

Im Bundeskabinett wurde am 23.03.16 ein Gesetzesentwurf erstellt, der Änderungen in den bewachungsrechtlichen Vorschriften hervorrufen wird. Das bedeutet auch härtere Regeln für private Sicherheitsdienste. Das Personal wird nun nicht nur dazu verpflichtet, den bereits vorgeschriebenen 40-stündigen Unterricht zu besuchen, sondern muss auch einen Sachkundenachweis vorweisen können. Darüber hinaus wird es eine Zuverlässigkeitsprüfung geben, die alle drei Jahre zu absolvieren ist.

Warum gibt es diese Neuerungen?

Der Auslöser für das neue Gesetz waren verschiedene Vorfälle von Übergriffen von Sicherheitsleuten gegen Flüchtlinge. 2014 wurde ein Video entdeckt, in dem ein Sicherheitsmitarbeiter einen Asylwerber im Asylheim in Burbach dazu nötigte, sich auf eine Matratze zu legen, die voll mit Erbrochenem war. Des Weiteren wurden Fotos gefunden, auf denen die Wachleute mit den Immigranten posierten und sie erniedrigten. 2015 mussten sich zwei Angestellte eines Sicherheitsunternehmens in Essen vor Gericht verantworten, da sie angeblich die Bewohner einer Asylunterkunft misshandelt und geschlagen hätten. Zu weiteren Vorfällen mit Flüchtlingen kam es in Köln.
Doch nicht nur die Rechte der Ausländer wurden missachtet, sondern es gibt auch Berichte über Schmiergelder-Affairen und Zwischenfällen von konkurrierenden Sicherheitsfirmen.

Die Befürworter der neuen Gesetze

Befürworter für die neuen Gesetze finden sich auf beiden Seiten. So sind vor allem große Sicherheitsunternehmen schon lange für strengere Gesetze eingetreten und unterstützen das Vorhaben des Bundeskabinetts. Man nimmt zwar in Kauf, dass aufgrund zusätzlicher Bürokratie erhöhte Kosten auf die Firmen zukommen werden, doch die Vorteile überwiegen gegenüber jeglichem Aufwand.
Die Innen- und Wirtschaftsministerien sind mit der Entwicklung zufrieden und bemühen sich um die Durchsetzung von einem deutschlandweiten Register für Sicherheitspersonal.

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