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Mehr Rechte für private Sicherheitsdienste?

Jedermannsrecht

Die Aufgabenbereiche von privaten Sicherheitsdiensten sind sehr vielfältig. Sie werden für die verschiedensten Events, zur Überwachung von Gebäuden, Parks oder für Kontrollen in Flüchtlingslagern eingesetzt.
Doch wie sieht die rechtliche Lage aus? Wozu sind Sicherheitsmitarbeiter befugt oder nicht befugt? Manchmal sind sie sich darüber selbst nicht ganz im Klaren.

Grundsätzlich gelten für Security-Mitarbeiter die gleichen Rechte wie für jeden anderen Bürger, man spricht vom sogenannten Jedermannsrecht. Die Verbände der Sicherheitsfirmen fordern jedoch schon seit einigen Jahren, die Rechte für ihre Angestellten zu erweitern. Eine Gesetzesänderung war bereits geplant – das Bundesinnenministerium veranstaltete diesbezüglich eine Workshop-Reihe, an der sowohl Sicherheitsdienste als auch Lobbyverbände anwesend waren. Doch aufgrund der Pandemie wurde das Gesetzesvorhaben bislang hinausgeschoben

Für die Befugniserweiterung gibt es auch Kritik von verschiedenen Seiten. Um auch kritische Stimmen und Positionen von betroffenen Personen einzubeziehen, soll in Kürze eine Online Diskussion des Republikanischen Anwältevereins (RAV) und der Initiative Lager Watch stattfinden. Das Thema trägt den Titel „Mehr Befugnisse für private Sicherheitsdienste? Ein weiterer Angriff auf die Grundrechte“.
Eine Teilnehmerin der Diskussion wird die Rechtswissenschaftlerin Anne-Marlene Engler sein, die sich in ihrer Doktorarbeit mit der gesetzlichen Lage in Flüchtlingsheimen befasst hat. Außerdem war sie am Rechtsgutachten der Hausordnung der Freiburger Landeserstaufnahmestelle involviert, das gesetzeswidrige Eingriffe in die Grundrechte der dortigen Bewohner feststellte.

An der Diskussionsrunde, die via Zoom stattfindet, kann sich jeder Interessierte kostenlos beteiligen. Mehr Infos gibt es unter https://www.aktionbleiberecht.de/?p=19183.

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