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Maskenpflicht im Einzelhandel - Sicherheitsdienst

Seit etwa einem halben Jahr gelten nun die sogenannten AHA-Regeln im Kampf gegen die Pandemie – also Abstand, Hygiene und Alltagsmasken. Auch wir als GSD Sichherheitsdienst achten für unsere Kunden auf die Einhaltung der Hygiene-Regeln, besonders der Maskenpflicht. Ein Mundnasenschutz hält die Tröpfchen beim Sprechen zurück und kann so zur Eindämmung des Virus beitragen. Ziel der Regierung ist, einen zweiten Lockdown zu verhindern.
Um die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren, werden immer häufiger Sicherheitsdienste engagiert – in Kaufhäusern, öffentlichen Plätzen oder Verkehrsmitteln.

Mehrheit hält sich an die Vorgaben

Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung hält sich auch an die Schutzverordnungen und bedeckt Mund und Nase mit einer Stoffmaske oder einem Visier aus Plexiglas. Die Maßnahmen gehören mittlerweile zum Alltag, man hat sich in gewisser Weise daran gewöhnt. Beliebt sind die Masken verständlicherweise nicht. Dennoch zählen Kunden ohne Maske eher zu den Ausnahmefällen. Manche können aus gesundheitlichen Gründen keine tragen, andere haben sie einfach zuhause vergessen. Doch es gibt auch Kunden, die aus Überzeugung keine Maske aufsetzen wollen. „Covidioten“ nennt Saskia Esken solche Andersgläubigen, die Corona für Unsinn halten.

Wird die Maskenpflicht missachtet, kann das Geschäft auch entscheiden, solchen Personen den Zutritt zu verweigern. Die Geschäfte halten aber für ihre Kunden in der Regel Masken bereit, meist sind diese kostenlos an der Kasse erhältlich.

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