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Kabinett für Einsatz privater Sicherheitsdienste

Bayerisches Kabinett beschließt Einsatz privater Sicherheitsdienste an bayerischen Gerichten.
Nach Mord an einem Staatsanwalt im Januar 2012 wurden Konsequenzen für Wachtmeisterdienste gezogen.

Ein Verbrechen im Amtsgericht Dachau hat die bayerische Politik veranlasst, den Einsatz privater Sicherheitskräfte an bayerischen Gerichten zu verstärken: Am 11. Januar 2012 zog ein Angeklagter im Gerichtssaal eine Pistole, die er sich illegal besorgt hatte, und erschoss einen 31-jährigen Staatsanwalt. Laut Aussagen der bayerischen Justizministerin Beate Merk hatte es sich um eine „Routineverhandlung“ gehandelt und man habe deshalb keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen – niemand habe mit so einer schrecklichen Bluttat rechnen können. Nach dem Mord forderten bayerische Richter strengere Sicherheitsbestimmungen. Ihre Forderungen wurden nun im Kabinett umgesetzt: Seit dem 1. September sind etwa 130 Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste an bayerischen Gerichten im Einsatz. Außerdem wurde auch der Wachtmeisterdienst um 140 Stellen aufgestockt. In zwei weiteren Schritten soll in der Zukunft die Zahl der privaten Sicherheitskräfte nochmals erhöht werden: Zum 1. April 2013 um 100, zum 1. März 2014 um 70 zusätzliche Mitarbeiter privater Security Unternehmen. Bei der Auswahl legte Bayerns Justiz strengste Qualitätskriterien an. Der Hauptgeschäftsführer des BDSW (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft), Dr. Harald Olschok, wies Vorwürfe der Justizgewerkschaft, die eingesetzten Kräfte stammten zum Teil aus dem Türstehermilieu, auf das Schärfste zurück: „Diese Aussage zeugt von absoluter Unkenntnis der rechtlichen Voraussetzungen im Sicherheitsgewerbe und ist reine Polemik.“

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