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Hohe Strafe für Angriff auf Sicherheitsdienst

Angriff auf privaten Sicherheitsdienst-Mitarbeiter

Klosterlechfeld bei Augsburg: Hohe Strafe für Angriff auf privaten Sicherheitsdienst-Mitarbeiter

Im Fall der Attacke eines Betrunkenen auf einen Security Mitarbeiter auf dem Pfingstmarkt in Klosterlechfeld wurde jetzt das Gerichtsurteil gesprochen.

Als Mitarbeiter eines privaten Security Unternehmens lebt man nicht ungefährlich – das erfuhr ein Wachmann schmerzhaft, als er im letzten Jahr auf dem Pfingstmarkt in Klosterlechfeld bei Augsburg von einem angetrunkenen 27-jährigen Mann einen Faustschlag ins Gesicht erhielt. Schon vorher war der junge Mann durch Randale aufgefallen und hatte versucht, eine Thekenkraft zu attackieren, als Polizei und privater Sicherheitsdienst gemeinsam ins Geschehen eingriffen. Die Stimmung in dem Bierzelt schien ohnehin aufgeheizt gewesen zu sein: „Da war so viel los, dass uns zwischendurch sogar die Handschellen ausgingen“, sagte wörtlich einer der beteiligten Streifenbeamten vor Gericht. Als dem alkoholisierten Mann Handschellen angelegt werden sollten, versuchte er, nachdem er bereits den Security Mitarbeiter zu Boden geschlagen hatte, auch noch, einen Polizeibeamten niederzuschlagen.

In der Gerichtsverhandlung zeigte sich der mehrfach vorbestrafte Angeklagte bis zuletzt uneinsichtig, was möglicherweise mit dazu beitrug, dass die Richter eine hohe Strafe verhängten: Eine Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 25 Euro muss der Täter nun zahlen. Bleibt zu hoffen, dass Gerichte in Zukunft häufiger so eindeutig urteilen, wenn körperliche Gewalt im Spiel ist – ganz gleich, ob die Betroffenen Privatpersonen, Polizisten oder Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen sind.

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