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Grenzen beim Einsatz privater Sicherheitsdienste

Private Sicherheitskräfte leisten viel, ...

... können aber nicht alle Polizeiaufgaben übernehmen.

Sie sind vielerorts mittlerweile unverzichtbar geworden und unterstützen die Polizei bei zahlreichen Aufgaben: Private Security Unternehmen werden bei großen Musikveranstaltungen, Volksfesten, Jahrmärkten und Sportereignissen engagiert, um Vandalismus, Randale und Ausschreitungen zu verhindern. Was aber jüngst einige nordrhein-westfälische Polizeipräsidenten vorgeschlagen haben, geht entschieden zu weit: Sie forderten, dass auch Notrufe in Fällen häuslicher Gewalt an die Ordnungsämter der zuständigen Kommunen oder gar in private Hände weitergeleitet würden. Rüdiger Scholz, der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Leverkusen (KPV), nannte diese Vorschläge zu Recht „nicht zu Ende gedacht“.

Laut einem Pressebericht der Internetpräsenz www.leverkusen.com sagte er: „Abgesehen davon, dass die Kommunen diese Aufgabe vermutlich gar nicht stemmen könnten, meinen es die Polizeipräsidenten doch wohl nicht ernst, eine Frau, die Opfer häuslicher Gewalt geworden ist und den Notruf wählt, künftig an das Ordnungsamt oder gar einen privaten Sicherheitsdienst zu verweisen.“ Nachdem die rot-grüne Landesregierung jedoch einen massiven Stellenabbau bei der Polizei betrieben hat, sind Vorschläge dieser Art auch als eine Art Hilferuf zu sehen – die Polizei kann ohne politische Unterstützung nicht mehr ihrem Verfassungsauftrag nachkommen. Schon längst kann keine Rede mehr davon sein, dass sie das Gewaltmonopol in unserem Lande hat. Eine breit angelegte politische Diskussion über den sinnvollen Einsatz privater Sicherheitskräfte sowie Möglichkeiten und Grenzen ihrer Einsatzgebiete ist längst überfällig.

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