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Gesetzliche Verankerung der Sicherheitsdienste

Neue gesetzliche Grundlage f. Sicherheitsdienste?

Private Sicherheitsdienste sollen gesetzlich besser verankert werden

Gregor Lehnert will rechtlichen Status privater Sicherheitsunternehmen mit Koalition neu verhandeln.

Wie der Online-Dienst cop2cop.de am 5. Februar berichtete, will Gregor Lehnert, Chef des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) die rechtliche Situation privater Sicherheitsfirmen verbessern und neu aufstellen. Er strebt Gespräche mit Wirtschaftsminister Gabriel und Innenminister de Maizière an, in denen er eine neue gesetzliche Grundlage für den Einsatz privater Security Unternehmen fordern wird – denn diese sind längst nicht mehr aus der deutschen Sicherheitsarchitektur wegzudenken. Lehnert zeigt sich optimistisch, was die geplanten Gespräche angeht, denn in der Koalitionsvereinbarung steht wörtlich: „An private Sicherheitsdienstleister stellen wir verbindliche Anforderungen an Seriosität und Zuverlässigkeit.“ Dies kommt den Interessen des Bundesverbandes entgegen. Hohe Qualitätsstandards sollten eigentlich selbstverständlich sein, kommen private Sicherheitsfirmen schließlich nicht nur bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen zum Einsatz, sondern auch in so heiklen Bereichen wie dem Schutz deutscher Schiffe vor Angriffen von Piraten oder der Bewachung militärischer Liegenschaften. Hier gelten nicht nur höchste Sicherheitsstandards, hier überschneiden sich zum Teil auch staatliche Hoheitsbereiche mit Einsatzgebieten privatwirtschaftlicher Sicherheitsunternehmen. Es ist dringend notwendig, hier zum einen klare Abgrenzungen zu definieren, zum anderen aber auch Grundlagen und Kriterien der Zusammenarbeit zu formulieren. Lehnert kritisiert, dass die Vergabe der Aufträge seitens des Staates oft auf der Basis des geringsten Preises entschieden werde und sagte abschließend: „Die Qualität der Sicherheitsdienstleistung muss in vielen Bereichen nachhaltig gesteigert werden. Das geht nur über veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und geeignete Vergabekriterien, die die Qualität sicherstellen“.

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