Gesetz stärkt Schutz kritischer Infrastrukturen
Neues Gesetz stärkt Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland
Bundesinnenministerin Nancy Faeser möchte mit einem neuen „Kritis-Dachgesetz“ die Betreiber kritischer Infrastrukturen stärker in die Verantwortung nehmen und damit die Widerstandsfähigkeit Deutschlands gegenüber Krisen und Katastrophen erhöhen.
Mit dem neuen Gesetz soll Deutschland besser auf potenzielle Katastrophen und Sicherheitsbedrohungen vorbereitet werden. Bundesinnenministerin Faeser erklärte, dass die Bedrohungen durch die russische Aggression in Europa, Sabotageakte, Terroranschläge sowie extreme Naturereignisse wie die Flutkatastrophe im Ahrtal und die aktuellen Überschwemmungen in Spanien zeigen, dass verstärkte Maßnahmen erforderlich sind. „Durch das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen machen wir Deutschland krisenfester“, betonte Faeser.
"KRITIS"-Dachgesetz
Es geht um einen umfassenderen Schutz der lebenswichtigen Einrichtungen, die für die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Lebensmitteln, Strom und Telekommunikation unverzichtbar sind. Erstmals wird konkret festgelegt, welche Infrastrukturen als unverzichtbar gelten, um die Versorgung und die wirtschaftliche Stabilität Deutschlands sicherzustellen. Gleichzeitig wird auf die wechselseitigen Abhängigkeiten geachtet, denn der Energiesektor beeinflusst alle anderen Bereiche, während Wasser und Transport ebenfalls unerlässlich für den Betrieb anderer Sektoren sind.
Das sogenannte „Kritis-Dachgesetz“ bringt erstmals eine bundesweite und sektorenübergreifende Regelung für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen. Dazu zählen die Strom- und Wasserversorgung, die Nahrungsmittelversorgung, Telekommunikation und der Zahlungsverkehr. Das Gesetz legt fest, welche Einrichtungen essenziell sind, um die Bevölkerung zu versorgen und die wirtschaftliche Funktion aufrechtzuerhalten.
Mindeststandards kritischer Infrastrukturen
„Für Betreiber kritischer Infrastrukturen setzen wir Mindeststandards zum Schutz“, erläuterte Faeser weiter. Mögliche Maßnahmen umfassen Notfallteams, Schulungen, verstärkten Objektschutz, Notfallkommunikationsmittel, Notstromversorgung und Maßnahmen zur Gewährleistung der Ausfallsicherheit. „Jedes erdenkliche Risiko muss berücksichtigt werden – von Naturkatastrophen über Sabotage und Terroranschläge bis hin zu menschlichem Versagen.“ Zudem wird eine Meldepflicht eingeführt, die sicherstellen soll, dass bei Vorfällen schnell Klarheit über die Schäden herrscht und diese rasch eingedämmt werden können.