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Gebäudeschutz

Es gibt verschiedenste technische Einrichtungen, die den Gebäudeschutzgewährleisten. Neben Zugangskontrollsystemen können Alarmanlagen, Überwachungseinrichtungen oder auch Sprechanlagen eingerichtet werden. Doch, wie so oft, kann der die Maschine den Menschen nicht absolut ersetzen. Zum Gebäudeschutz gehören auch Wachleute oder ein zu den Geschäftszeiten besetzter Empfang. Je nach Sicherheitsanforderung kann der Schutz durch technische Einrichtungen mit dem durch Personal kombiniert werden und so, je nach Sensibilität des Bereiches, unterschiedlich viel Sicherheit geschaffen werden.

In schlecht einsehbaren Bereichen helfen zum Beispiel Kameras, um den Überblick zu bewahren. Im Eingangsbereich ist ein Empfang gleich in mehreren Hinsichten dem Gebäudeschutz zuträglich. Zum einen wird gesehen, wer kommt und wer geht, und zum Zweiten können Gäste direkt Auskunft erhalten, wo sie hin müssen. Auch vor unbefugtem Aufenthalt wirkt eine Person am Empfang abschreckend. So können zum Beispiel Geschäftshäuser davor geschützt werden, dass sich im Foyer alle möglichen Leute aufhalten, die dort nicht erwünscht sind.

Gebäudeschutz gemeinsam definieren

Immer mehr Geschäftshäuser sind Gemeinschaftsobjekte, in denen mehrere Gewerbetreibende ihre Räumlichkeiten haben. Entsprechend sollte der Schutz gemeinsam organisiert werden, wobei idealerweise der Unternehmer mit den sensibelsten Einrichtungen das Ausmaß an Sicherheit bestimmen sollte. Manche Unternehmen, so zum Beispiel Steuerberater oder auch Anwaltskanzleien müssen zudem bestimmte Auflagen erfüllen. Hier sei nur das Anbringen spezieller Briefkästen genannt.

Neben dem Aufteilen der entstehenden Kosten kann so eine Sicherheitsgemeinschaft zusammen ein höheres Maß an Gebäudesicherheit erreichen, als nur ein paar wenige dies könnten. Schließlich profitieren auch alle Parteien im Haus vom Gebäudeschutz. Ihr Sicherheitsunternehmen, die GSD in München und Nünberg berät Sie gerne hinsichtlich technischer Einrichtungen und Organisation eines durchdachten Gebäudeschutzes.

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