Faktencheck: Dürfen Polizeieinsätze gefilmt werden
Durch Corona hat sich die Anzahl der Polizeikontrollen deutlich erhöht. Immer häufiger werden solche Einsätze auch mit dem Handy von umstehenden Menschen gefilmt. Ist das aber immer legal? Wie sieht hier die rechtliche Situation aus?
Beweissicherung erlaubt
2015 beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass polizeiliche Maßnahmen zur Beweissicherung gefilmt werden dürfen, solange die Persönlichkeitsrechte der Beamten gewahrt bleiben. Denn es muss möglich sein, Kritik am staatlichen Handeln zu üben und dies filmisch festzuhalten.
Dienstliche Gespräche aufnehmen nicht erlaubt
Wenn es jedoch um das Filmen von Gesprächen geht, die zwischen Beamten stattfinden, stellt dies eine Verletzung der „Vertraulichkeit des Wortes“ dar. Damit ist es eine Straftat, die sogar mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann. Sobald die Beamten aber so laut reden, dass das Gesprochene auch im Umkreis gut gehört werden kann, handelt es sich nicht mehr um eine persönliche, vertraute Situation. Filmen ist dann erlaubt.
Videos ins Internet stellen kann strafbar sein
Viele Personen, die Polizisten filmen, laden ihre Aufnahmen anschließend auf Youtube oder auf andere öffentliche Plattformen hoch. Verletzt man mit dem Video die Persönlichkeitsrechte der Polizisten, macht man sich gleich doppelt strafbar. Das Hochladen von Videos eines einzelnen Beamten, vor allem dann, wenn er nicht in Aktion ist, stellt eine klare Straftat dar.
Eine Ausnahme bilden jedoch Aufnahmen, die ein zeitgeschichtliches Ereignis darstellen. Dann steht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit über den Persönlichkeitsrechten. Zu solchen Fällen zählt zum Beispiel brutales, unverhältnismäßiges Vorgehen der Polizei.
Fazit
Grundsätzlich ist das Filmen von Polizeieinsätzen erlaubt, solange nicht Privatsphäre und Vertraulichkeit verletzt werden. In Ausnahmefällen wie bei zeitgeschichtlichen Ereignissen können Aufnahmen aber trotzdem legal sein. Bei schwierigen Sachverhalten muss ein Gericht entscheiden. Wichtig bei der Beurteilung ist vor allem der Ton. Falls etwas Vertrauliches besprochen wird, sind Aufnahmen in den allermeisten Fällen klar rechtswidrig.