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Drohnenabwehr: Sicherheitsverbände fordern Handeln

Der schwerwiegende Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle ist aus Sicht des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und des Bundesverbands der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) ein deutliches Warnsignal an die Politik. Beide Verbände sehen darin eine neue Dimension der Bedrohung Kritischer Infrastrukturen und fordern schnelle politische Konsequenzen.

Auch aus Sicht eines professionellen Sicherheitsdienstes zeigt der Vorfall, dass Drohnen längst eine ernstzunehmende sicherheitspolitische Herausforderung darstellen. Sie können für Spionage, Sabotage und kriminelle Aktivitäten eingesetzt werden. Gleichzeitig reichen die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nach Einschätzung von BDSW und BDLS nicht aus, um auf solche Gefahrenlagen wirksam zu reagieren.

BDSW und BDLS: Neue Dimension der Bedrohung

Der BDSW und der BDLS machen deutlich, dass Deutschland vor einer veränderten Sicherheitslage steht. Moderne Drohnen sind leistungsfähig, vergleichsweise leicht verfügbar und können gezielt gegen sensible Einrichtungen eingesetzt werden.

„Wir haben eine neue sicherheitspolitische Realität“, erklärt Cornelius Toussaint, Vizepräsident des BDSW und Vorsitzender des Fachausschusses Drohnen. Drohnen seien heute ein Werkzeug für Spionage, Sabotage und Kriminalität. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen reichten deshalb nicht mehr aus, um die aktuelle Bedrohung angemessen zu bewältigen. Aus Sicht der beiden Verbände müssen Politik und Sicherheitsbehörden deshalb dringend handeln. Der Schutz Kritischer Infrastrukturen darf nicht von improvisierten Einzelmaßnahmen abhängig sein.

Einheitliche Standards für die Drohnenabwehr

BDSW und BDLS fordern einen klaren und bundesweit einheitlichen gesetzlichen Rahmen. Dazu gehören verbindliche Mindeststandards für die Detektion und Abwehr von Drohnen an Kritischen Infrastrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit dem KRITIS-Dachgesetz.

Ebenso wichtig ist eine eindeutige Regelung der Betreiberverantwortung. Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen verpflichtet werden, Drohnenrisiken systematisch zu analysieren und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus fordern die Sicherheitsverbände rechtssichere Befugnisse für das Abfangen beziehungsweise Neutralisieren gefährlicher Drohnen. Moderne technische Systeme zur Erkennung, Identifizierung und Abwehr stehen grundsätzlich zur Verfügung. Ihr Einsatz ist jedoch vielfach durch fehlende oder unzureichende gesetzliche Befugnisse eingeschränkt.

Private Sicherheitsdienste als wichtiger Bestandteil

Nach Ansicht von BDSW und BDLS muss die private Sicherheitswirtschaft künftig stärker in ein abgestimmtes Gesamtkonzept der Drohnenabwehr eingebunden werden. Deutschland verfügt über mehr als 30.000 Betreiber Kritischer Infrastrukturen mit schätzungsweise 150.000 Liegenschaften. Ein flächendeckender Schutz ist daher ohne die vorhandenen Strukturen der Sicherheitswirtschaft kaum umzusetzen.

Private Sicherheitsunternehmen schützen bereits heute Flughäfen, Industrieanlagen, Energieversorger, Logistikzentren, militärische Liegenschaften und zahlreiche weitere sensible Einrichtungen. Sie verfügen über qualifiziertes Personal, etablierte Sicherheitsstrukturen und operative Erfahrung.
Nach entsprechender gesetzlicher Ermächtigung könnten Sicherheitsdienste deshalb auch Aufgaben bei der Drohnendetektion und -abwehr übernehmen. Da Sicherheitskräfte an vielen relevanten Standorten bereits dauerhaft eingesetzt werden, könnten entsprechende Maßnahmen vergleichsweise schnell in bestehende Sicherheitskonzepte integriert werden.

Prävention, Detektion und Intervention verbinden

Für BDSW und BDLS muss die Drohnenabwehr Teil eines mehrstufigen Sicherheitskonzepts werden. Dieses sollte Prävention, Detektion, Lagebewertung und – soweit rechtlich zulässig – Intervention miteinander verbinden.

Gerade bei Kritischen Infrastrukturen ist eine schnelle Reaktion entscheidend. Sicherheitskräfte vor Ort können verdächtige Drohnen frühzeitig erkennen, eine erste Lagebewertung vornehmen und die zuständigen Behörden informieren. Dadurch lässt sich wertvolle Zeit gewinnen und das Risiko für Beschäftigte, Passagiere und die betroffene Infrastruktur reduzieren. Voraussetzung dafür sind allerdings klare Zuständigkeiten, qualifizierte Mitarbeiter, geeignete technische Systeme und verbindliche Abläufe.

Drohnenabwehr als gemeinsame Sicherheitsaufgabe

BDSW und BDLS betonen zugleich, dass die Drohnenabwehr eine gesamtstaatliche Aufgabe bleibt. Polizei und Sicherheitsbehörden müssen eng mit den Betreibern Kritischer Infrastrukturen und privaten Sicherheitsunternehmen zusammenarbeiten.

Der Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle sollte deshalb nach Ansicht der beiden Verbände ein Wendepunkt in der politischen Betrachtung sein. Bund und Länder sind gefordert, kurzfristig die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, bundesweit einheitliche Standards festzulegen und den Einsatz moderner Detektions- und Abwehrtechnologien zu ermöglichen.

Die Sicherheitswirtschaft steht bereit, ihre vorhandenen personellen und technischen Ressourcen in diese Sicherheitsarchitektur einzubringen. Nur durch ein abgestimmtes Zusammenspiel aller Beteiligten lässt sich der Schutz Kritischer Infrastrukturen vor der wachsenden Bedrohung durch Drohnen dauerhaft verbessern.

Quelle: bdsw.de

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