Der klassische Türsteher?
Mittlerweile gibt es sehr viele Bereiche, in denen private Sicherheitsdienste tätig sind oder ihren Service anbieten. Das geht vom Objekt- und Werkschutz, Revierkontrolle, Sicherheitsberatung, Baustellensicherheit über Hundestaffeln bis hin zu einer Notrufzentrale, die rund um die Uhr zu erreichen ist. Der Empfang und Pfortendienst ist aber die alte Kernkompetenz der Sicherheitsdienste. Der klassische Türsteher hat sehr viel zur Entstehung von solchen Unternehmen beigetragen.
Die Aufgabenbereiche von Türstehern
Wie es der Name schon verrät, arbeiten Türsteher vor Eingängen und entscheiden, wer hineinkommt und wer nicht. Meist werden sie von Veranstaltern von Konzerten, Sportveranstaltungen und Partys angefordert oder stehen regelmäßig vor einem Nachtclub, einer Diskothek oder einem gehobenen Restaurant.
Der Türsteher (Sicherheitsmitabeiter) sortiert aus der Menge die Leute aus, die nach seiner Ansicht nach nicht zu der Zielgruppe der Veranstalter gehören oder noch gesetzlich zu jung für diverse Lokale sind. Desweiteren soll verhindert werden, dass unerlaubte Gegenstände den Weg hineinfinden, wie Waffen, eigene Getränke oder Speisen und natürlich Drogen. Darüber hinaus müssen die Türsteher dafür sorgen, dass die Veranstaltung ruhig und friedlich abläuft und es zu keinen gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Außerdem sollen sie meistens auch etwas für die Attraktivität des Lokals tun, in dem sie vor allem sehr zahlungskräftige Kunden oder Frauen ohne männliche Begleitung leichter hineinlassen. Dieses Gewaltmonopol, darüber wer eingelassen wird oder nicht, führt sehr oft zu Kritik und kann und wird teilweise auch missbraucht. Es liegen immer einige Fälle vor, wo Menschen nach ihrer Hautfarbe und Nationalität diskriminiert wurden.
Zusätzlich zu diesen Aufgaben ist der Türsteher oft noch ein Info-Point und für den ein oder anderen Sitzengelassenen auch eine Art Kummerkasten.
Die rechtliche Situation
Im Grunde genommen hat ein Türsteher nicht mehr Rechte als die Person, die von ihm kontrolliert wird. Es gibt also keine Befugnisse oder Sonderrechte, die es erlauben, zum Beispiel wie die Polizei zu agieren. Die Rechte und Pflichte von Türstehern kommen aus den Verträgen und aus bestimmten gesetzlichen Normen. Die da wären das Hausrecht, Jedermann-Festnahmerecht nach §127(1) StPO, Notwehr und Nothilfe §32 StGB und das Waffengesetz §42(1).
Das Hausrecht gibt den Türstehern das Recht, soweit das vom Veranstalter oder Klub-Betreiber gewünscht ist, in dessen Namen Leute nicht hineinzulassen, rauszuschmeißen oder sogar ein Hausverbot auszusprechen. Zusätzlich dürfen sie am Eingang die Besucher kontrollieren und durchsuchen, beziehungsweise Gegenstände abnehmen und den Ausweis verlangen, als Bedingung dafür, dass der Besucher den Klub betreten oder die Veranstaltung besuchen darf.
Das Jedermann-Festnahmerecht gilt, wie der Name schon verrät für jedermann und erlaubt auch einem Security, jemanden, der eine Straftat begangen hat festzuhalten, bis die Polizei erscheint. Doch ist es ganz wichtig, damit der Festhaltende keine Straftat begeht, dass das Festhalten verhältnismäßig ist. Das bedeutet, dass derjenige, der den Straftäter versucht festzuhalten keine unangemessene Gewalt anwenden darf. Es ist zwar in Ordnung körperlichen Zwang auszuüben, jedoch nur wenn ein Fluchtversuch unternommen wird oder wenn zum Beispiel eine Waffe im Spiel ist.
Die Notwehr und die Nothilfe erlaubt auch den Sicherheitsleuten bei einem Angriff auf sich, auf einen Kollegen oder einen Gast einzuschreiten und Gewalt anzuwenden. Doch diese muss wiederum in einem ausgeglichenen Verhältnis zu dem Angreifenden stehen um rechtens zu sein
Die "Türsteherprüfung"
Alle Türsteher, die bei einem Sicherheitsunternehmen angestellt sind, selbstständig sind oder für einen Veranstalter arbeiten, müssen laut §34 (a) der Gewerbeordnung eine sogenannte Sachkundeprüfung bestehen, die bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) abzulegen ist. Dieser Prüfung geht ein Lehrblock voraus, der mindestens 40 Unterrichtsstunden beinhalten muss. In diesem wird den zukünftigen Sicherheitskräften umfassende Inhalte über das Strafrecht, das Strafverfahrensrecht, den Umgang mit Waffen, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Datenschutzrecht, die Unfallverhütungsvorschrift von Wach- und Sicherheitsdiensten, der Umgang mit Menschen in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken für Konfliktsituationen, die Grundzüge verschiedenster Sicherheitstechniken und insbesondere fachspezifische Rechte und Pflichten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nahe gebracht. Securitys, die bereits einen einschlägigen Berufsabschluss haben, wie zum Beispiel der Werkschutzmeister oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit müssen diese Prüfung nicht mehr ablegen. Desweiteren sind auch Abschlüsse des Polizeivollzugsdienstes, des Zolldienstes mit ESB (Eigensicherung und Bewaffnung) -Abschluss, sowie des Justizvollzugsdienstes mehr als ausreichend um als Türsteher arbeiten zu dürfen.
Die Prüfung, die umgangssprachlich als „Türsteher-Schein“ bezeichnet wird, ist, wie man erahnen kann, kein Zuckerschlecken. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, indem die Unterrichtsinhalte per Multiple Choice Fragen geprüft werden, sowie aus einem mündlichen Teil, wo nicht nur versucht wird, Unterrichtsinhalte zu überprüfen, sondern auch die richtige Arbeitseinstellung. Dieser Test kann unbegrenzt wiederholt werden, jedoch kostet jeder Antritt zwischen 150 und 190 Euro.
Der bekannteste Türsteher Deutschlands?
Der wohl derzeit bekannteste Türsteher in Deutschland ist Sven Marquart aus Berlin. Er steht vor der (härtesten) Tür des Berliner Klubs Berghain und hat sehr bekanntes Buch verfasst („Die Nacht ist Leben“).
Vor ihm war es wohl der langjährige P1-Türsteher (und zeitweise Geschäftsführer) Klaus Gunschmann der, in seinem Buch "Du kommst hier nicht rein", seine Erlebnisse aus 20 Jahren im teuersten Club Münchens schildert.