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Bessere Arbeitsbedingungen für Sicherheitsdienst

Landesgartenschau Bamberg

Landesgartenschau Bamberg: Bessere Arbeitsbedingungen für privaten Sicherheitsdienst

Nach Kritik von ver.di wurden die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter eines privaten Security Unternehmens auf der Landesgartenschau Bamberg überprüft.

Mit großem Erfolg ist die 16. bayerische Landesgartenschau in Bamberg auch in diesem Jahr wieder über die Bühne gegangen. Private Sicherheitsdienste und Ordnungskräfte trugen das ihre dazu bei, dass die Besucher sich in einer sauberen, gepflegten Anlage wohlfühlen konnten und Vandalismus oder auch „nur“ Müllabladen keine Chance hatten. Um so unerfreulicher für die Veranstaltung, die bereits am 26. April ihre Pforten öffnete und noch bis zum 7. Oktober läuft, ins Visier der Gewerkschaft ver.di zu geraten. Diese kritisierte die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter eines Unternehmens, das die Kassen- und Sicherheitsmitarbeiter für die Landesgartenschau stellte. Die Landesgartenschau Bamberg 2012 GmbH beauftragte daraufhin sofort Juristen mit der Überprüfung der angesprochenen Sachverhalte. Ergebnis: Die Vorwürfe von ver.di sind zum Teil berechtigt. Das Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen selbst zeigte sich bei der Aufklärung der Kritikpunkte sehr kooperativ, und so konnten zügig Maßnahmen veranlasst werden, die zum einen die Einhaltung der tariflichen Bedingungen in den Arbeitsverträgen garantieren, zum anderen die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbessern. Den Angestellten des privaten Sicherheitsunternehmens geht es jetzt besser – ein wichtiger Imagefaktor für die Landesgartenschau Bamberg! ver.di bestätigte die Umsetzung der Maßnahmen und die Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse. In der Online-Zeitung für die Fränkische Schweiz, dem „Neuen Wiesentboten“ vom 5. September, heißt es dazu: „Die Landesgartenschaugesellschaft hat ver.di von den erzielten Ergebnissen informiert. Dort zeigt man sich zufrieden, dass mit Hilfe der Landesgartenschau GmbH die Rechte der von Drittunternehmen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewahrt und gesichert werden können.“

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