Befugnisse privater Sicherheitsdienste
Was dürfen private Wach- und Sicherheitsdienste und welche Befugnisse haben Sie?
Private Wach- und Sicherheitsdienste kommen heutzutage fast überall zum Einsatz. Sie übernehmen somit immer mehr die Tätigkeiten, die früher vermehrt von staatlichen Organen wie z. B. der Polizei oder dem Ordnungsamt ausgeführt wurden. Das liegt unter anderem daran, dass private Sicherheitsdienste günstiger sind und aufgrund des immer wieder in den Medien besagten Personalmangels bei den öffentlichen Behörden, die Einsätze der öffentlichen Organe auf „wichtigere“ Arbeit verteilt wird.
Hausrecht ja, Waffen nein
Damit der private Sicherheitsdienst nicht mit der Polizei oder dem Ordnungsamt verwechselt wird, müssen die Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma Kleidung tragen, die sich klar von der Kleidung staatlicher Stellen abgrenzt.
Ein weiteres Merkmal, welches den privaten Sicherheitsdienst ausmacht ist, dass dieser in aller Regel keine Waffen mit sich führen darf. Ausgenommen sind hier die übliche Ausstattung wie z. B. Pfefferspray oder ähnliches.
Mit der Beauftragung eines Sicherheitsdienstes z. B. in Bahnhöfen oder einem Festival, überträgt der Auftraggeber, also der Veranstalter oder eine Behörde, den Mitarbeitern bzw. der Sicherheitsfirma das sogenannte Hausrecht. Das heißt: Ist im Hausrecht bzw. in der Hausordnung festgelegt, dass auf dem überwachenden Gelände oder dem überwachenden Gebäude nicht geraucht oder getrunken werden darf, sind die Mitarbeiter befugt, Personen zu kontrollieren oder im schlimmsten Fall sogar vom Platz zu verweisen.