Unnötige Gewalt
Wenn Sicherheitsdienste zu weit gehen!
„Private Sicherheitsdienste sind nicht die Polizei“ - diesen Satz bekam eine Sicherheitsdienstmitarbeiterin in Hannover von einem Richter zu hören.
In der Silvesternacht von 2015 auf 2016 kam es am Hauptbahnhof von Hannover zu einer Auseinandersetzung vor einer Burger-King-Filiale in der Nähe des Nordausganges. Ein betrunkener Mann begann eine halbe Stunde nach Mitternacht unangenehm zu werden und vier Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes schubsten diesen mit Gewalt zu Boden. Ein aufmerksamer Zeuge (26-jähriger Azubi) fand dieses harte Eingreifen zu brutal, wollte aber nicht seine eigene Gesundheit gefährden. Er griff nicht ein und begann mit seinem Handy die Auseinandersetzung zu filmen um später auf Beweismaterial zurückgreifen zu können. Die Sicherheitsdienstmitarbeiterin sah das und forderte ihn auf das Filmen zu stoppen. Als er damit nicht aufhörte, schlug ihm diese das Handy aus der Hand und ein Kollege der Dame griff ihm an die Kehle. Der 26-jährige Mann erstattete Anzeige und bekam nun nach einem Jahr recht gesprochen. Die beiden Sicherheitsdienstmitarbeiter kamen mit einem Bußgeld von insgesamt 600 und 1500 Euro davon.
Der Vorfall ließ die Diskussion um Strafen für private Sicherheitsdienste wieder hochkochen. Das Sicherheitspersonal darf niemanden daran hindern, eine Gruppe von Menschen zu filmen, denn das ist einerseits erlaubt und andererseits hat nur die Polizei das Recht, so etwas durch einen Befehl zu unterbinden.
Personal muss gut ausgebildet sein
Überall dort, wo schlecht ausgebildetes Personal eingesetzt wird, kommt es leider häufig zu unnötiger Gewalt und anderen Fehlern im Umgang mit Menschen. Mitarbeiter professioneller Sicherheitsdienste hingegen können Situationen geschickt deeskalieren und wissen auch über ihre Rechte Bescheid. Ein entscheidender Unterschied.