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Zusammenarbeit Polizei und Sicherheitsdiensten

Private Sicherheitsfirmen erleben seit einigen Jahren eine immer stärkere Nachfrage, und die Umsätze haben sich seit den 1970er Jahren vervielfacht. Während anfangs Sicherheitskräfte vorwiegend nur als Nachtwächter eingesetzt wurden, hat sich die Sicherheitsbranche heutzutage auf unzählige Bereiche ausgeweitet, und vor allem auf Großveranstaltungen wie Konzerten oder Fußballspielen sind private Sicherheitsdienste als Ergänzung zur Polizei nicht mehr wegzudenken.

Vandalismus bekämpfen mit privaten Sicherheitsdiensten

In vielen Städten Deutschlands konnte man zum Beispiel Vandalismus und Jugendkriminalität erfolgreich durch den Einsatz privater Sicherheitsfirmen bekämpfen. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung zur Polizei, da sie sich speziell auf den Bereich Vorsorge und Überwachung fokussieren und ihr hierbei die Arbeit abnehmen. Einen voll ausgebildeten Polizisten nur für einen Ordnungsdienst einzusetzen, wäre fast eine „Verschwendung“, Securitys von privaten Wachdiensten sind hier die bessere und auch kostengünstigere Wahl.

Welche Kompetenzen und Rechte haben Polizei und Sicherheitsdienste?

Sicherheitskräfte eines Privatunternehmens haben im Prinzip nicht mehr Rechte als ein normaler Bürger. Das beinhaltet das Anhalterecht bei einer Straftat sowie das Handeln in Notwehr. Klar verboten sind jedoch Festnahmen, für diesen Bereich ist nach wie vor allein die Polizei zuständig.

Das heißt also, dass Mitarbeiter von privaten Sicherheitsfirmen nur zur Bewachung, und mit ihrer Uniform sicher auch als Abschreckung dienen und so Straftaten verhindern können. Im Ernstfall muss aber auf jeden Fall die Polizei verständigt werden.

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